Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
Die Klagepartei nimmt als Händlerin die Beklagte als Verwertungsgesellschaft auf Erstattung gezahlter urheberrechtlicher Vergütungen i.S.v. §
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