I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) und ihr früherer Ehemann (Scheidung im September 2001) erwarben im Jahr 1997 ein Zweifamilienhaus und beantragten Eigenheimzulage ab 1997. Im Antragsformular benannten die Eheleute ein bestimmtes Auszahlungskonto. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) entsprach dem Antrag, überwies die entsprechenden Beträge für 1997 (5 495 DM nach einer Verrechnung) und für 1998 (5 500 DM) aber auf ein anderes Konto, dessen Berechtigte allein die Klägerin war und dem die Beträge am 17. Dezember 1997 (für 1997) und am 17. März 1998 (für 1998) gutgeschrieben wurden.
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