1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 05.07.2016 - Az:
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3. Das Urteil sowie das mit der Berufung angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des gesamten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leiste.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 325.263,48 EUR festgesetzt.
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