OLG Saarbrücken - Beschluss vom 14.02.2018
5 W 12/18
Normen:
BGB § 195;
Fundstellen:
VersR 2018, 1243
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 06.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 73/17

Verjährung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.02.2018 - Aktenzeichen 5 W 12/18

DRsp Nr. 2018/3767

Verjährung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Verjährung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung beginnt spätestens mit dem Ende des Jahres zu laufen, indem dem Versicherungsnehmer die ablehnende Entscheidung des Versicherers mitgeteilt worden ist.

1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 11.12.2017 gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 6.11.2017 - Az: 14 O 73/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 195;

Gründe:

I.

Der Antragsteller begehrt Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen die Antragsgegnerin, mit der er Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen eines behaupteten Versicherungsfalles vom 15.9.1997 geltend machen will.

Er hat behauptet, durch einen Motorradunfall an diesem Tage so schwer an seinem rechten Arm verletzt worden zu sein, dass er nicht mehr in der Lage sei, den von ihm erlernten Beruf als Metallbauer und Konstruktionsmechaniker auszuüben.