FG Nürnberg, vom 15.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen V 293/2000
Verjährung von Lohnsteueransprüchen und Haftungsansprüchen; Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist durch Fahndungsprüfung; durch einen Maschinenring vermittelte Arbeitskräfte als Arbeitnehmer eines Gartenbaubetriebs
BFH, Urteil vom 07.02.2008 - Aktenzeichen VI R 83/04
DRsp Nr. 2008/6136
Verjährung von Lohnsteueransprüchen und Haftungsansprüchen; Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist durch Fahndungsprüfung; durch einen Maschinenring vermittelte Arbeitskräfte als Arbeitnehmer eines Gartenbaubetriebs
»1. Ist im Anschluss an eine Lohnsteueraußenprüfung der Vorbehalt der Nachprüfung für die den Prüfungszeitraum betreffenden Lohnsteueranmeldungen aufgehoben, darf gegenüber dem Arbeitgeber ein neuer Haftungsbescheid nur unter den Voraussetzungen des § 173 Abs. 2AO ergehen (Bestätigung der Rechtsprechung).2. Der Beginn der Festsetzungsfrist für die Lohnsteuer richtet sich nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1AO.«