OLG Frankfurt/Main, vom 21.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 U 90/04
LG Frankfurt/M. - 2/5 O 419/02 - 29.3.2004,
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater wegen falscher Auskunft über die Höhe der nach einer Betriebsprüfung gesondert und einheitlich festzustellenden Gewinne
BGH, Urteil vom 10.01.2008 - Aktenzeichen IX ZR 53/06
DRsp Nr. 2008/3863
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater wegen falscher Auskunft über die Höhe der nach einer Betriebsprüfung gesondert und einheitlich festzustellenden Gewinne
»Beruht der Schadensersatzanspruch des Mandanten auf falscher Auskunft des Steuerberaters über die Höhe der nach einer Betriebsprüfung gesondert und einheitlich festzustellenden Gewinne, so beginnt der Lauf der Verjährung mit der ersten Bekanntgabe des hierauf ergehenden Feststellungsbescheides, ohne dass es darauf ankommt, ob dieser Bescheid gleichzeitig oder später auch dem geschädigten Mandanten bekannt gegeben wird.«