Die Klägerin wendet sich gegen die Festsetzung von Zinsen wegen nicht alsbald nach der Auszahlung für den bestimmten Zweck verwendeter Städtebaufördermittel.
Die Klägerin erhielt seit dem Jahr 2002 in dem Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne" von dem Beklagten Städtebaufördermittel für die Erhaltungsmaßnahme "Historische Altstadt B-Stadt".
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|