1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 08.04.2022 verkündete Urteil der Hilfszivilkammer zur Entlastung der 4. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 17.154,44 € festgesetzt.
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