BFH - Beschluss vom 03.02.2010
VIII B 164/09
Normen:
AO § 171 Abs. 5 S. 1; AO § 371 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2010, 830
wistra 2010, 356
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 14.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 2640/04

Verjährungshemmende Wirkung eines schriftlichen Auskunftsverlangens der Steuerfahndung bei gleichzeitiger Ankündigung der Wertung nachträglicher Angaben als strafbefreiende Selbstanzeige

BFH, Beschluss vom 03.02.2010 - Aktenzeichen VIII B 164/09

DRsp Nr. 2010/4628

Verjährungshemmende Wirkung eines schriftlichen Auskunftsverlangens der Steuerfahndung bei gleichzeitiger Ankündigung der Wertung nachträglicher Angaben als strafbefreiende Selbstanzeige

NV: Ein schriftliches Auskunftsverlangen der Steuerfahndung mit der Aufforderung, bestimmte Unterlagen über ausländische Konten und Depots vorzulegen, hemmt als Ermittlungsmaßnahme den Ablauf der Festsetzungsverjährung.

Normenkette:

AO § 171 Abs. 5 S. 1; AO § 371 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe

Die Beschwerde ist nicht begründet. Gründe für die Zulassung der Revision (§ 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) liegen nicht vor.

1.

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sinngemäß als grundsätzlich bedeutsam angesehene Frage, ob ein schriftliches Auskunftsverlangen der Steuerfahndung gemäß § 171 Abs. 5 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) verjährungshemmende Wirkung entfaltet, wenn es zugleich die Ankündigung enthält, nachträgliche Angaben als strafbefreiende Selbstanzeige zu werten, ist geklärt.

a)