BFH - Urteil vom 17.09.2003
I R 12/02
Normen:
AO (1977) § 12 ; GewStG § 28 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 17.12.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2338/01

Verkaufsstelle als Betriebsstätte

BFH, Urteil vom 17.09.2003 - Aktenzeichen I R 12/02

DRsp Nr. 2004/38

Verkaufsstelle als Betriebsstätte

»1. Eine Verkaufsstelle (§ 12 Satz 2 Nr. 6 AO 1977) ist nur dann eine Betriebsstätte, wenn sie eine i.S. des § 12 Satz 1 AO 1977 feste Geschäftseinrichtung oder Anlage ist.2. Ein Verkaufsstand, den ein Unternehmen einmal im Jahr vier Wochen lang auf einem Weihnachtsmarkt unterhält, begründet keine Betriebsstätte.«

Normenkette:

AO (1977) § 12 ; GewStG § 28 Abs. 1 S. 1 ;

Gründe:

I. Die T-GmbH, deren Geschäftsleitung sich u.a. in den Erhebungszeiträumen 1996 bis 2000 (Streitjahre) in der Gemeinde L befand, unterhielt in den Streitjahren auf dem Weihnachtsmarkt in H einen Verkaufsstand. Der Markt fand jährlich in der Zeit von Totensonntag bis Heiligabend statt und dauerte daher jeweils nur etwa vier Wochen pro Jahr.