Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das am 27.10.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz, Az.
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 30.12.2021.
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