BFH - Beschluß vom 22.04.1998
IV B 42/97

Verkehrswert eines Grundstücksteils bei Betriebsaufgabe

BFH, Beschluß vom 22.04.1998 - Aktenzeichen IV B 42/97

DRsp Nr. 1999/950

Verkehrswert eines Grundstücksteils bei Betriebsaufgabe

Wird im Rahmen einer Betriebsaufgabe der bislang betrieblich genutzte Grundstücksteil des ansonsten privat genutzten Grundstücks ebenfalls in das Privatvermögen überführt, ist bei der Ermittlung des tarifbegünstigten Aufgabegewinns der Verkehrswert dieses Grundstücksteils anzusetzen, der durch Schätzung aus dem Verkehrswert des Gesamtgrundstücks abzuleiten ist. Die Aufteilung des Verkehrswerts entsprechend dem Verhältnis der Wohn- bzw. Nutzflächen ist regelmäßig ein geeigneter Schätzungsmaßstab.

Gründe:

Die Beschwerde ist zumindest unbegründet. Die behauptete Divergenz liegt nicht vor. Es fehlt auch an einer grundsätzlichen Bedeutung der Frage, wie der Verkehrswert unselbständiger Gebäudeteile zu ermitteln ist, denn diese Frage ist durch die Rechtsprechung geklärt.