FG Hessen - Urteil vom 03.06.2019
2 K 534/16
Normen:
AO § 169 Abs. 2 Nr. 2;

Verlängerung der 4-Jahres-Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung

FG Hessen, Urteil vom 03.06.2019 - Aktenzeichen 2 K 534/16

DRsp Nr. 2022/15451

Verlängerung der 4-Jahres-Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung

Tenor

Die Einkommensteuerbescheide für 2005-2008, jeweils vom 27.10.2014, sowie die dazugehörige Einspruchsentscheidung vom 17.02.2016 werden aufgehoben; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 169 Abs. 2 Nr. 2;

Tatbestand

Der Kläger ist US-amerikanischer Staatsbürger und seit 1982 mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet. Aus der Ehe ist im März 1991 eine gemeinsame Tochter hervorgegangen.

Der Kläger hatte sich bereits seit ca. 1978 in Deutschland aufgehalten, und zwar zunächst zu Studienzwecken. Daneben hatte er an einer Frankfurter Universität als Tutor für das Fach "Englisch als Zweitsprache" gearbeitet. Während dieser Studienzeit hatte der Kläger seine Ehefrau, die Beigeladene, kennengelernt und im Jahr 1982 geheiratet.