FG Berlin-Brandenburg - Gerichtsbescheid vom 05.05.2022
16 K 16190/21
Normen:
AO § 358 S. 2;

Verlängerung der Einspruchsfrist wegen falscher Rechtsbehelfsbelehrung (hier: Rückforderung von Kindergeld in einem Fall mit Auslandsbezug)

FG Berlin-Brandenburg, Gerichtsbescheid vom 05.05.2022 - Aktenzeichen 16 K 16190/21

DRsp Nr. 2022/14475

Verlängerung der Einspruchsfrist wegen falscher Rechtsbehelfsbelehrung (hier: Rückforderung von Kindergeld in einem Fall mit Auslandsbezug)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Normenkette:

AO § 358 S. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Rückforderung von Kindergeld in einem Fall mit Auslandsbezug. Vorab ist die Rechtzeitigkeit des Einspruchs und in diesem Zusammenhang die Richtigkeit der Rechtsmittelbelehrung in Bezug auf die Einlegung des Einspruchs mittels Email zu prüfen.

I.

Mit Bescheid vom 18.06.2021FG-A Bl. 7 = KG-A Bl. 766
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hob die beklagte Familienkasse das zuvor für die Kinder B... und C... festgesetzte Kindergeld für den Zeitraum Januar 2017 bis Dezember 2019 auf und forderte deswegen 9.109,65 € von der Klägerin zurück. Der Bescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der es u. a. heißt, der Einspruch sei bei der beklagten Familienkasse "schriftlich einzureichen, dieser elektronisch zu übermitteln oder dort zur Niederschrift zu erklären". Wegen des genauen Wortlauts der Rechtsbehelfsbelehrung wird im Übrigen auf dieseFG-A Bl. 8 = KG-A Bl. 767
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Bezug genommen.