FG München - Urteil vom 14.02.2017
6 K 2143/16
Normen:
EStG § 6b Abs. 3;
Fundstellen:
BB 2019, 1134
DStRE 2018, 259
EFG 2017, 643

Verlängerung der vierjährigen Investitionsfrist des § 6b Abs. 3 EStG auf sechs Jahre ohne Bauantrag beim Neubau eines Gebäudes

FG München, Urteil vom 14.02.2017 - Aktenzeichen 6 K 2143/16

DRsp Nr. 2017/4443

Verlängerung der vierjährigen Investitionsfrist des § 6b Abs. 3 EStG auf sechs Jahre ohne Bauantrag beim Neubau eines Gebäudes

Stichwort: Neubau eines Gebäudes: Verlängerung der vierjährigen Investitionsfrist des § 6b Abs. 3 EStG auf sechs Jahre ohne Bauantrag innerhalb von vier Jahren?

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 6b Abs. 3;

Gründe

I.

Der Kläger erzielte im Streitjahr 2009 als Einzelunternehmer Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und aus Gewerbebetrieb. Ferner erzielte er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Die Einkünfte des Klägers aus Gewerbebetrieb beruhen auf dem Betrieb X als Einzelunternehmer. Mit der Einkommensteuererklärung vom ..... reichte der Kläger einen Jahresabschluss zum Wirtschaftsjahr 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2009 ein. Aus dem Jahresabschluss geht hervor, dass der Kläger in der Bilanz zum 30. Juni 2005 einen Sonderposten mit Rücklageanteil in Höhe von ....... € gebildet hatte.