I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine AG japanischen Rechts mit Sitz in Tokio. Sie unterhält in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) unselbständige Zweigniederlassungen. Die Zweigniederlassung in A nimmt die Aufgabe als inländische "Kopfstelle" wahr; sie erstellt konsolidierte Jahresabschlüsse für die inländischen Filialen. Das vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahr beginnt am 1. April und endet am 31. März.
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