BFH - Urteil vom 16.05.2013
III R 12/12
Normen:
EStG § 24b; AO § 173 Abs. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 24.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 249/10

Verletzung der Pflichten eines Steuerberaters durch Überlassung einer komprimierten Elster-Einkommensteuererklärung

BFH, Urteil vom 16.05.2013 - Aktenzeichen III R 12/12

DRsp Nr. 2013/18787

Verletzung der Pflichten eines Steuerberaters durch Überlassung einer komprimierten „Elster“-Einkommensteuererklärung

1. Den Steuerberater trifft ein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen, die Voraussetzung für die Gewährung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende sind, wenn er dem steuerlich unerfahrenen Steuerpflichtigen lediglich eine komprimierte Einkommensteuererklärung zur Prüfung aushändigt, ohne den für die Abgabe einer vollständigen Steuererklärung maßgebenden Sachverhalt zu ermitteln, und dem Steuerpflichtigen damit die Möglichkeit nimmt, die darin enthaltenen Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.2. Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Ausdruck der komprimierten Steuererklärung auf die Verwendung des Programms "Elster" zurückzuführen ist.

Normenkette:

EStG § 24b; AO § 173 Abs. 1 Nr. 2;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Vater einer Tochter, die im Streitjahr 2007 in seiner Wohnung lebte und für die ihm Kindergeld zustand. Mit der Mutter des Kindes war er nicht verheiratet; im Streitjahr lebte er nicht mehr in Haushaltsgemeinschaft mit ihr.