Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16.11.2016 (
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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