Die Berufung des Klägers gegen das am 18.12.2020 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Potsdam, Az.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt
1.
Der Senat ist einstimmig der Auffassung, dass die zulässige Berufung des Klägers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Zur Begründung wird auf die tatsächlichen Feststellungen und die rechtlichen Ausführungen im Beschluss vom 18.06.2021 Bezug genommen, an denen der Senat auch in Ansehung der Gegenerklärung vom 19.07.2021 festhält.
a)
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