Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.10.2015 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln (
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin ist eine bekannte deutsche Schauspielerin.
Sie besuchte im Jahre 2015 die Veranstaltung Bayerischer Filmpreis sowie die am nachfolgenden Abend stattfindende Veranstaltung Deutscher Filmball. Beide Veranstaltungen wurden auch von dem Schauspieler UQ besucht. Die Klägerin und Herr Q suchten die Veranstaltungen jeweils getrennt und nicht gemeinsam über den "roten Teppich" auf.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|