Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 06.12.2018, Az.
Die Berufung wurde durch Beschluss vom 24.04.2019 zurückgewiesen.
A.
Die Parteien streiten um Unterlassungsansprüche in Bezug auf die Berichterstattung in einem laufenden Strafverfahren.
I.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|