Auf die Berufung der Beklagten wird das am 01.12.2021 verkündete Urteil der 34. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Berufung des Klägers gegen das vorbezeichnete Urteil wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu
vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten um Ansprüche auf Auslistung und Entfernung einer Suchwortvervollständigung sowie um Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten.
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