Die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 24.2.2016 (
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte zu 1).
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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