Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. September 2016 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Das Urteil ist hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Revision wird zugelassen.
I.
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