Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wird der Beschluss des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 6. Mai 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens wird auf bis 290.000 € festgesetzt
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