FG Rheinland-Pfalz, vom 01.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2551/06
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch nicht ordnungsgemäße Ladung als Verfahrensmangel i.S.d. § 116 Abs. 3 S. 3 Finanzgerichtsordnung (FGO); Ordnungsgemäße Zustellung eines Schriftstücks durch Einlegen in eine offene und für Dritte zugängliche Mailbox
BFH, Beschluss vom 13.05.2009 - Aktenzeichen V B 37/08
DRsp Nr. 2009/21002
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch nicht ordnungsgemäße Ladung als Verfahrensmangel i.S.d. § 116 Abs. 3 S. 3 Finanzgerichtsordnung (FGO); Ordnungsgemäße Zustellung eines Schriftstücks durch Einlegen in eine offene und für Dritte zugängliche Mailbox