FG Sachsen-Anhalt, vom 08.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2007/03
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Stützen eines Urteils auf einen im Besteuerungsverfahren oder im gerichtlichen Verfahren nicht erörterten Gesichtspunkt
BFH, Beschluss vom 23.06.2009 - Aktenzeichen X B 237/08
DRsp Nr. 2009/21060
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Stützen eines Urteils auf einen im Besteuerungsverfahren oder im gerichtlichen Verfahren nicht erörterten Gesichtspunkt
Tenor:
Die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg.
Das finanzgerichtliche Urteil verletzt nicht den Anspruch des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes -- GG -- i.V.m. § 96 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --).
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