BFH, Beschluß vom 22.03.1999 - Aktenzeichen V S 3/99
DRsp Nr. 2002/2485
Verletzung des rechtlichen Gehörs
Rechtliches Gehör kann nur für das innerhalb einer gesetzlichen Ausschlussfrist Vorgebrachte beansprucht werden. Es wird nicht dadurch verletzt, dass nach Ablauf von gesetzlichen Fristen eingereichte Schriftsätze nicht mehr berücksichtigt werden.