BFH - Beschluß vom 22.03.1999
V S 3/99
Normen:
FGO § 96 Abs. 1 § 128 Abs. 1 ;

Verletzung des rechtlichen Gehörs

BFH, Beschluß vom 22.03.1999 - Aktenzeichen V S 3/99

DRsp Nr. 2002/2485

Verletzung des rechtlichen Gehörs

Rechtliches Gehör kann nur für das innerhalb einer gesetzlichen Ausschlussfrist Vorgebrachte beansprucht werden. Es wird nicht dadurch verletzt, dass nach Ablauf von gesetzlichen Fristen eingereichte Schriftsätze nicht mehr berücksichtigt werden.

Normenkette:

FGO § 96 Abs. 1 § 128 Abs. 1 ;