I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GbR, betreibt eine Steuerberatungskanzlei.
Nach einer die Jahre 1999 bis 2001 (Streitjahre) betreffenden Außenprüfung erließ der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) am 28. Oktober 2008 entsprechend den Prüfungsfeststellungen Umsatzsteuer-Änderungsbescheide für die Streitjahre. Hiergegen richteten sich die Einsprüche der Klägerin, über die zunächst nicht entschieden wurde.
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