BFH - Urteil vom 25.05.1999
VIII R 54/98
Normen:
FGO § 96 Abs. 2 § 119 Nr. 3 ; GG Art. 103 Abs. 1 ; HGB § 172 Abs. 4 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1593

Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung; vollbeendete KG - nachträglicher Sonderbetriebsaufwand

BFH, Urteil vom 25.05.1999 - Aktenzeichen VIII R 54/98

DRsp Nr. 1999/8616

Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung; vollbeendete KG - nachträglicher Sonderbetriebsaufwand

1. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn die Entscheidung auf einen Gesichtspunkt gestützt wird, der zuvor weder im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens noch im Klageverfahren angesprochen worden ist und zu dem sich die Beteiligten nicht haben äußern können. 2. Begleicht die Kommanditistin einer vollbeendeten KG eine Betriebsschuld, kann nachträglicher Sonderbetriebsaufwand gegeben sein, wenn die Kommanditistin zwar gesellschaftsrechtlich (§ 172 Abs. 4 HGB) nicht aber im Innenverhältnis zur Begleichung der Schuld verpflichtet war und soweit ihr ein Rückgriffsanspruch gegen die Mitgesellschafter zusteht, der nicht durchsetzbar ist.

Normenkette:

FGO § 96 Abs. 2 § 119 Nr. 3 ; GG Art. 103 Abs. 1 ; HGB § 172 Abs. 4 ;

Gründe: