BFH - Beschluss vom 10.06.2005
XI B 182/04
Normen:
FGO § 76 § 96 Abs. 2 § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1838
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 19.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2063/04

Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verfahrensfehler

BFH, Beschluss vom 10.06.2005 - Aktenzeichen XI B 182/04

DRsp Nr. 2005/14223

Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verfahrensfehler

1. Mit der Gewährung rechtlichen Gehörs sollen die Beteiligten in rechtlicher Hinsicht vor Überraschungen bewahrt werden.2. Die Gewährung rechtlichen Gehörs besteht in der Verschaffung einer ausreichenden Gelegenheit zur Äußerung; inwieweit diese Gelegenheit wahrgenommen wird, ist Sache der Beteiligten.3. Verfahrensfehler i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sind Verstöße gegen das Gerichtsverfahrensrecht, die das FG bei der Handhabung seines Verfahrens begeht und die zur Folge haben, dass eine ordnungsgemäße Grundlage für die Entscheidung im Urteil fehlt.

Normenkette:

FGO § 76 § 96 Abs. 2 § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;

Gründe: