Auf die Rechtsbeschwerde der Beklagten wird der Beschluss des 18. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 26. April 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 45.000 €.
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