Verlust; Auflösung; Insolvenz; Kapitalgesellschaft; Ablehnung mangels Masse; Wesentliche Beteiligung - Zeitpunkt der Entstehung eines Verlustes nach § 17 EStG bei Ablehnung der Konkurseröffnung mangels Masse
FG Hessen, Urteil vom 10.02.2005 - Aktenzeichen 11 K 4545/02
DRsp Nr. 2005/8853
Verlust; Auflösung; Insolvenz; Kapitalgesellschaft; Ablehnung mangels Masse; Wesentliche Beteiligung - Zeitpunkt der Entstehung eines Verlustes nach § 17EStG bei Ablehnung der Konkurseröffnung mangels Masse
Wird über das Vermögen einer GmbH die Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt und dem wesentlich beteiligten Gesellschafter die Inanspruchnahme aus den von ihm gewährten Sicherheiten angekündigt, ist der Auflösungsverlust nach § 17EStG realisiert, auch wenn nachfolgend noch geringfügige Verwertungsgeschäfte ausgeführt werden und die tatsächliche Inanspruchnahme aus Bürgschaften erst später erfolgt.