FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.11.2007
12 K 8379/03 B
Normen:
KStG 1996 § 8 Abs. 4 ; GewStG 1991 § 10a S. 4 ; KStG 1996 § 8 Abs. 4 ; GewStG 1991 § 10a S. 4 ;
Fundstellen:
DB 2008, 1124
EFG 2008, 433

Verlust der wirtschaftlichen Identität; Branchenwechsel einer Kapitalgesellschaft ohne gleichzeitige Zuführung neuen Betriebsvermögens

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.11.2007 - Aktenzeichen 12 K 8379/03 B

DRsp Nr. 2008/2950

Verlust der wirtschaftlichen Identität; Branchenwechsel einer Kapitalgesellschaft ohne gleichzeitige Zuführung neuen Betriebsvermögens

Die Übertragung von mehr als der Hälfte der Geschäftsanteile sowie die Änderung des Unternehmenszwecks einer Körperschaft von einer aktiv tätigen zu einer vermögensverwaltenden Gesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ist ohne die Zuführung neuen Betriebsvermögens nicht hinreichend, um den Verlust der wirtschaftlichen Identität der Gesellschaft anzunehmen.

Normenkette:

KStG 1996 § 8 Abs. 4 ; GewStG 1991 § 10a S. 4 ; KStG 1996 § 8 Abs. 4 ; GewStG 1991 § 10a S. 4 ;

Tatbestand:

Der Unternehmensgegenstand der Klägerin war in der Vergangenheit die Sonderabfallentsorgung für Krankenhäuser, Kliniken und gewerbliche Betriebe. Die Klägerin nutzte dafür ein gesondert genehmigtes Abfallzwischenlager. Der Grund und Boden war per Erbpacht angepachtet. Die darauf errichteten Gebäude zur Abfallbehandlung und die dazu erforderlichen Betriebsvorrichtungen standen im Eigentum der Klägerin.