FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 13.01.2010
12 K 8023/06 B
Normen:
KStG 1996 § 8 Abs. 4; GewStG 1991 § 10a S. 4;

Verlust der wirtschaftlichen Identität der Körperschaft durch Management-Buy-Out; Verlustvortrag

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.01.2010 - Aktenzeichen 12 K 8023/06 B

DRsp Nr. 2010/11573

Verlust der wirtschaftlichen Identität der Körperschaft durch Management-Buy-Out; Verlustvortrag

1. Eine Körperschaft verliert ihre wirtschaftliche Identität, wenn ihre sämtlichen Geschäftsanteile im Rahmen eines Management-Buy-Out übertragen werden und ihr in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang damit von ihrem bisherigen Gesellschafter sämtliche Geschäftsanteile an vier Beteiligungsgesellschaften zugeführt werden, deren kumulierter Bilanzwert den Wert ihres zum vorangegangenen Bilanzstichtag vorhandenen Anlagevermögens deutlich übersteigt. 2. Dem von der Klägerin hervorgehobenen Umstand, dass der neuen Anteilseigner zwar an der Erarbeitung des Konzepts beteiligt, bei der Entscheidung hierüber und erst recht bei der Auswahl des neuen Anteilseigners aber ohne jeden Einfluss gewesen sei, kommt im Streitfall keine entscheidende Bedeutung zu. Für die Erfüllung des Tatbestands des Regelbeispiels des § 8 Abs. 4 S. 2 KStG ist es nicht erforderlich, dass es gerade der neue Anteilseigner ist, der das Gesamtgeschehen von Beginn an maßgeblich beherrscht und in seinem Sinne steuert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KStG 1996 § 8 Abs. 4; GewStG 1991 § 10a S. 4;

Tatbestand: