FG Berlin - Urteil vom 03.09.2002
7 K 7227/01
Normen:
KStG § 8 Abs. 4 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 168
EFG 2003, 186
GmbHR 2003, 237

Verlust der wirtschaftlichen Identität einer Kapitalgesellschaft bei Gesellschafterwechsel

FG Berlin, Urteil vom 03.09.2002 - Aktenzeichen 7 K 7227/01

DRsp Nr. 2003/506

Verlust der wirtschaftlichen Identität einer Kapitalgesellschaft bei Gesellschafterwechsel

Die Umstrukturierung einer mittelbaren Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft in eine unmittelbare Beteiligung führt nicht zum Verlust der wirtschaftlichen Identität der Gesellschaft.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die klagende GmbH Verlustvorträge im Streitjahr 1998 bei der Festsetzung der Körperschaftsteuer zur Minderung des zu versteuernden Einkommens heranziehen kann. Der Beklagte verneint dies, obwohl er mit bestandskräftigem Bescheid auf den 31. Dezember 1997 einen vortragsfähigen Verlustabzug zur Körperschaftsteuer von 1.423.923,00 DM feststellte. Seiner Ansicht nach fehle es gemäß § 8 Abs. 4 Körperschaftsteuergesetz - KStG - an einer wirtschaftlichen Identität mit der Körperschaft, die Verlust erwirtschaftete.

Die klagende GmbH wurde im Jahre 1979 gegründet. An ihr waren ursprünglich Herr G sowie seine Ehefrau F beteiligt. Die Anteilhöhe entsprach auch der Höhe der Stimmrechte für die Beschlussfassung bei der Klägerin. Gegenstand der Gesellschaft sollte laut Gesellschaftsvertrag der Handel mit ... Kraftfahrzeugen sein.