Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.07.2011 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darum, ob das Arbeitsverhältnis der Parteien durch eine Kündigung der Beklagten vom 27.10.2010 rechtswirksam mit Ablauf der Kündigungsfrist am 31.12.2010 sein Ende gefunden hat.
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