I. Der Antragsgegner (das Finanzamt --FA--) stellte für den Antragsteller mit Bescheid vom 12. Februar 1996 den verbleibenden Verlustabzug zum 31. Dezember 1994 mit 453 154 DM fest. Dieser Betrag entsprach dem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte im Veranlagungszeitraum 1994.
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