FG Niedersachsen - Urteil vom 21.05.2001
15 K 281/00
Normen:
AO § 165 ; EStG § 15 Abs. 2 ;

Verlust; Gewinnerzielungsabsicht; Liebhaberei; Ermessen; Vorbehalt der Nachprüfung; Drehbuchtautor - Vorläufige Nichtanerkennung von Verlusten bei Indizien für fehlende Gewinnerzielungsabsicht

FG Niedersachsen, Urteil vom 21.05.2001 - Aktenzeichen 15 K 281/00

DRsp Nr. 2002/4251

Verlust; Gewinnerzielungsabsicht; Liebhaberei; Ermessen; Vorbehalt der Nachprüfung; Drehbuchtautor - Vorläufige Nichtanerkennung von Verlusten bei Indizien für fehlende Gewinnerzielungsabsicht

Überwiegen die Indizien, die gegen eine Gewinnerzielungsabsicht sprechen, so handelt die Finanzbehörde auch bei vorläufiger Nichtanerkennung von Anfangsverlusten ermessensfehlerfrei.

Normenkette:

AO § 165 ; EStG § 15 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Berücksichtigung von Verlusten aus der Tätigkeit der Klägerin als Drehbuchautorin.

Die Klägerin erzielte im Streitjahr in der Zeit vom 09.03. bis 31.12.1998 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in Höhe von 43.936 DM. In der Zeit vom 01.01. bis 08.03.1998 übte die Klägerin keine nichtselbständige Tätigkeit aus. Außerdem betätigte sich die Klägerin 1998 ebenso wie im Jahre 1999 als Drehbuchautorin. Einnahmen aus dieser Tätigkeit erzielte sie bis zum Tag der mündlichen Verhandlung nicht.

Im Streitjahr machte sie in ihrer Einkommensteuererklärung einen Verlust aus dieser sonstigen selbständigen Tätigkeit in Höhe von 28.850 DM geltend. Dieser Verlust setzte sich wie folgt zusammen:

Reise in die USA vom 01.12.1997 - 07.02.199815.992,10 DM

Reise in die USA vom 06.08.1998 - 14.08.1998 4.551,76 DM

Reise in die USA vom 03.12.1998 - 11.12.1998 6.200,88 DM

PC-Abschreibung 1.464,50 DM