FG Hessen - Urteil vom 13.11.2007
13 K 3176/06
Normen:
EStG § 19 Abs. 1;

Verlust von Lohnersatzansprüchen als negative Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit - Negative Einkünfte; Nichtselbstständige Arbeit; Verlust; Eigentumswohnung; Wirtschaftliches Eigentum; Insolvenz; Lohnersatz

FG Hessen, Urteil vom 13.11.2007 - Aktenzeichen 13 K 3176/06

DRsp Nr. 2009/10761

Verlust von Lohnersatzansprüchen als negative Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit - Negative Einkünfte; Nichtselbstständige Arbeit; Verlust; Eigentumswohnung; Wirtschaftliches Eigentum; Insolvenz; Lohnersatz

1. Muss ein Steuerpflichtiger, dem in einem Veranlagungszeitraum Einnahmen zugeflossen sind, die Einnahmen ganz oder zum Teil in einem späteren Veranlagungszeitraum zurück zahlen, liegen im Zeitpunkt der tatsächlichen Rückzahlung negative Einkünfte vor, auch wenn es sich bei den zurückgezahlten Einnahmen um laufenden Arbeitslohn handelte. 2. Als Rückzahlung in diesem Sinne kann aber nur eine Rückabwicklung innerhalb der Leistungsbeziehung (Arbeitgeber-Arbeitnehmer) verstanden werden, aus der zuvor der Zufluss des Arbeitslohnes erfolgte. 3. Verfügte der Arbeitnehmer über zugeflossenen Arbeitslohn zu Gunsten eines Dritten oder erleidet er unfreiwillig einen Verlust an ihm zugeflossen Barlohn oder Sachwerten, ist dies für die einkommenssteuerliche Behandlung ohne Belang.