FG Köln - Urteil vom 17.01.2000
3 K 7769/94
Normen:
EStG § 15a Abs. 1 ; AO 1977 § 39 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2; HGB § 161 Abs. 1 ;

Verlustausgleichsausschluss nach § 15 a EStG beim Treugeber eines

FG Köln, Urteil vom 17.01.2000 - Aktenzeichen 3 K 7769/94

DRsp Nr. 2001/1974

Verlustausgleichsausschluss nach § 15 a EStG beim Treugeber eines

1. Beim Vorliegen eines steuerlich anzuerkennenden Treuhandverhältnisses ist Zurechnungssubjekt für die Beteiligungseinkünfte des Treuhandkommanditisten der Treugeber. Diese Einkünfte können dem Ausschluss des Verlustausgleichs nach § 15a Abs. 1 EStG unterliegen. 2. Soweit ein Treugeber seiner Verpflichtung zur Leistung der Einlage durch Zahlung auf das für ihn bei dem Treuhänder geführte Unterkonto nachgekommen ist, ist § 15 a Abs. 1 S. 1 EStG nicht anwendbar.

Normenkette:

EStG § 15a Abs. 1 ; AO 1977 § 39 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2; HGB § 161 Abs. 1 ;

Tatbestand: