Verlustausgleichsausschluss nach § 15 a EStG beim Treugeber eines
FG Köln, Urteil vom 17.01.2000 - Aktenzeichen 3 K 7769/94
DRsp Nr. 2001/1974
Verlustausgleichsausschluss nach § 15 aEStG beim Treugeber eines
1. Beim Vorliegen eines steuerlich anzuerkennenden Treuhandverhältnisses ist Zurechnungssubjekt für die Beteiligungseinkünfte des Treuhandkommanditisten der Treugeber. Diese Einkünfte können dem Ausschluss des Verlustausgleichs nach § 15a Abs. 1EStG unterliegen.2. Soweit ein Treugeber seiner Verpflichtung zur Leistung der Einlage durch Zahlung auf das für ihn bei dem Treuhänder geführte Unterkonto nachgekommen ist, ist § 15 a Abs. 1 S. 1 EStG nicht anwendbar.