Streitig ist, ob eine ausländische Personengesellschaft, an der die Klägerin beteiligt war, Verluste aus einer im Ausland belegenen gewerblichen Betriebsstätte im Sinne von § 2a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 2 EStG erzielt hat, die keiner Abzugsbeschränkung unterliegen.
Die Klägerin ist an mehreren US-amerikanischen Personengesellschaften in der Rechtsform von Limited Partnerships - darunter der hier streitigen K ... Ltd. (nachfolgend K) - beteiligt gewesen. Die Beteiligung hatte folgende Vorgeschichte:
Anfang der 80iger Jahre hatten sich vier Hamburger zusammengefunden, die Gelder nach Amerika transferieren und dort investieren wollten. Es handelte sich um den Immobilienkaufmann A, den international tätigen Architekten B sowie die Unternehmer C und D. Diese gründeten eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, mit der sie in USA verschiedene Immobilienprojekte betrieben.
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