FG Münster - Urteil vom 31.01.2013
3 K 3686/10 E,F
Normen:
EStG § 20 Abs 2 Satz1 Nr 4c; EStG § 20 Abs 1 Nr 7;

Verluste aus niederländischen Floatern nicht abziehbar

FG Münster, Urteil vom 31.01.2013 - Aktenzeichen 3 K 3686/10 E,F

DRsp Nr. 2013/6146

Verluste aus niederländischen Floatern nicht abziehbar

Verluste aus einer niederländischen Unternehmensanleihe, deren Verzinsung an niederländische Staatsanleihen gekoppelt und nach oben durch einen "cap" von 8% begrenzt ist und die nicht auf eine Vermischung von Ertrags- und Vermögensebene angelegt ist, sind als Verluste in der privaten Vermögensebene nicht abziehbar.

Normenkette:

EStG § 20 Abs 2 Satz1 Nr 4c; EStG § 20 Abs 1 Nr 7;

Tatbestand

Streitig ist die Berücksichtigung von negativen Einkünften aus Kapitalvermögen.

Die Kläger sind Eheleute, die zur Einkommensteuer zusammenveranlagt werden. Sie erzielten im Streitjahr 2008 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit und aus Kapitalvermögen. Der Kläger erzielte ferner Einkünfte aus Gewerbebetrieb und sonstige Einkünfte durch Bezug einer Leibrente, die Klägerin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.