FG Köln - Urteil vom 09.09.2010
10 K 2460/07
Normen:
EStG § 2; EStG § 13;

Verluste aus Pferdezucht im Rahmen einer Pensionspferdehaltung

FG Köln, Urteil vom 09.09.2010 - Aktenzeichen 10 K 2460/07

DRsp Nr. 2012/14694

Verluste aus Pferdezucht im Rahmen einer Pensionspferdehaltung

Verluste aus Pferdezucht sind im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zu berücksichtigen, wenn die verlustbringende Tätigkeit aus der Pferdezucht eine als Haupttätigkeit ausgeübte Pensionspferdehaltung in solch einem Maße fördert oder stärkt, dass die Pferdezucht als unselbständiger Bestandteil dieser Tätigkeit anzusehen ist.

Normenkette:

EStG § 2; EStG § 13;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Verluste des Klägers aus Pferdezucht mit den Gewinnen aus einer Pensionspferdehaltung verrechnet werden können.

Die Kläger sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Ehegatten.

Der Kläger betreibt einen landwirtschaftlichen Betrieb. Daneben erzielen die Kläger Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Kapitalvermögen.

Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb befindet sich seit 1915 im Familienbesitz. Er umfasste zunächst einen Bullenmast und einen Färsenaufzucht. Seit Anfang der 60-ger Jahre kam eine Geflügelhaltung hinzu, die bis 1979 betrieben wurde.