FG Düsseldorf - Urteil vom 17.01.2012
13 K 1501/10 F
Normen:
EStG 1999 § 1 Abs. 1; EStG 1999 § 1 Abs. 4; EStG 1999 § 2 Abs. 1; EStG 1999 § 10d Abs. 4; EStG 1999 § 23 Abs. 1; EStG 1999 § 23 Abs. 3 Satz 9; EStG 1999 § 49 Abs. 1 Nr. 8; DBA-Frankreich Art. 7 Abs. 1; EG Art. 18; EG Art. 39; EG Art. 43; EG Art. 56;

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften - Ausgleichsfähigkeit nach Wohnsitzwechsel von Frankreich nach Deutschland

FG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2012 - Aktenzeichen 13 K 1501/10 F

DRsp Nr. 2012/14721

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften – Ausgleichsfähigkeit nach Wohnsitzwechsel von Frankreich nach Deutschland

Der Ausschluss der Verrechnung der während der Zeit der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Frankreich erzielten Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften mit in späteren Jahren zur Zeit der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland erzielten Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften verstößt nicht gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht.

Normenkette:

EStG 1999 § 1 Abs. 1; EStG 1999 § 1 Abs. 4; EStG 1999 § 2 Abs. 1; EStG 1999 § 10d Abs. 4; EStG 1999 § 23 Abs. 1; EStG 1999 § 23 Abs. 3 Satz 9; EStG 1999 § 49 Abs. 1 Nr. 8; DBA-Frankreich Art. 7 Abs. 1; EG Art. 18; EG Art. 39; EG Art. 43; EG Art. 56;

Tatbestand:

Streitig ist, ob für die Kläger ein Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften i.H. von 97.669 Euro zum 31. Dezember 2004 gesondert festzustellen ist.