FG Köln - Urteil vom 25.09.2008
15 K 1235/04
Normen:
EStG § 4 Abs. 4 ; EStG § 18 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2009, 94

Verluste aus Wertpapiergeschäften

FG Köln, Urteil vom 25.09.2008 - Aktenzeichen 15 K 1235/04

DRsp Nr. 2008/21212

Verluste aus Wertpapiergeschäften

1. Ein im Umlaufvermögen einer Freiberuflerpraxis ausgewiesenes Wertpapierdepot ist auch dann nicht als notwendiges Betriebsvermögen anzusehen, wenn es in die Finanzierung der Praxis eingebunden und an den Kreditgeber verpfändet ist. 2. Trotz buchhalterischer Zuordnung zum Betriebsvermögen stellen derartige Wertpapiere auch kein gewillkürtes Betriebsvermögen dar, wenn es durch die Art. und Weise des Umgangs mit den Wertpapieren an dem erforderlichen objektiven Förderzusammenhang zur freiberuflichen Tätigkeit fehlt.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4 ; EStG § 18 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die gewinnmindernde Berücksichtigung von Verlusten aus Wertpapiergeschäften im Rahmen der Arztpraxis der Klägerin.