I. Die Beteiligten streiten darüber, ob im Ausland erzielte Verluste der Abzugsbeschränkung gemäß §
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) --in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen-- beteiligten sich in den Streitjahren (1984 und 1985) mit unterschiedlichen Einlagebeträgen an der S. Bei S handelte es sich um eine mit einer KG vergleichbare US-amerikanische Personengesellschaft. Die Kläger hatten in ihr die Stellung von Kommanditisten; Komplementärinnen der S waren zwei amerikanische Gesellschaften.
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