FG Niedersachsen - Urteil vom 09.11.2007
1 K 178/06
Normen:
EStG § 23 ;

Verluste; Privaten Veräußerungsgeschäfte; Gesondertes Verlustfeststellungsverfahren - Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften - Verlustrücktrag ohne gesondertes Verlustfeststellungsverfahren

FG Niedersachsen, Urteil vom 09.11.2007 - Aktenzeichen 1 K 178/06

DRsp Nr. 2008/17758

Verluste; Privaten Veräußerungsgeschäfte; Gesondertes Verlustfeststellungsverfahren - Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften - Verlustrücktrag ohne gesondertes Verlustfeststellungsverfahren

Über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 EStG, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden können, ist im Jahr der Verrechnung zu entscheiden. Die Vorschrift sieht kein gesondertes Feststellungsverfahren vor.

Normenkette:

EStG § 23 ;

Tatbestand:

Die Kläger haben im Streitjahr Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne von § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) in Höhe von 28.118 EUR erzielt. Sie haben, wie im Laufe des Klageverfahrens zwischen den Beteiligten unstreitig geworden ist, im Veranlagungszeitraum 2002 Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften in Höhe von 8.469 EUR erlitten. Im Veranlagungszeitraum 2001 haben die Kläger keine Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt.