FG Münster - Urteil vom 30.01.2013
9 K 27/11 F
Normen:
KStG § 34 Abs 2a; KStG § 39 Abs 1; KStG § 37 Abs 7; GG Art 3 Abs 1; KStG § 27;

Verluste vor Systemumstellung bei BgA nicht im Einlagekonto zu erfassen

FG Münster, Urteil vom 30.01.2013 - Aktenzeichen 9 K 27/11 F

DRsp Nr. 2013/15283

Verluste vor Systemumstellung bei BgA nicht im Einlagekonto zu erfassen

Verluste, die von einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) in den Jahren 1977 bis 2000 erwirtschaftet und vom Eigner ausgeglichen wurden, sind bei der erstmaligen Feststellung des Einlagekontos für den BgA zum 31.12.2001 nicht als Einlagen in Ansatz zu bringen.

Normenkette:

KStG § 34 Abs 2a; KStG § 39 Abs 1; KStG § 37 Abs 7; GG Art 3 Abs 1; KStG § 27;

Tatbestand

Streitig ist, ob Verluste, die von einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) in den Jahren 1977 bis 2000 erwirtschaftet und von der Klägerin ausgeglichen worden sind, bei der erstmaligen Feststellung des Einlagekontos für den BgA zum 31.12.2001 als Einlagen in Ansatz zu bringen sind.