Die Antragstellerin, deren Kommanditisten die Eheleute L sind, ist durch Vertrag vom 29. August 1997 mit Wirkung vom 30. Dezember 1996 im Wege formwechselnder Umwandlung gemäß §§ 190, 226 UmwG aus der Firma A Vertriebs-GmbH (GmbH) hervorgegangen. Die am 29. August 1997 angemeldete Eintragung im Handelsregister erfolgte am 11. Dezember 1997.
In ihren Feststellungserklärungen 1996 und 1997 erklärte die Antragstellerin jeweils Übernahmeverluste ohne Berücksichtigung der Änderungen des Umwandlungssteuergesetzes durch Art. 3 des Gesetzes zur Fortführung der Unternehmenssteuerreform vom 29. Oktober 1997, die zunächst antragsgemäß in den Feststellungsbescheiden 1996 und 1997 jeweils vom 28. Mai übernommen worden sind.
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